Entfernungspauschale vs. Kilometerpauschale: Die wichtigsten Unterschiede einfach erklärt

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Vor 2 Monaten aktualisiert

Die Entfernungspauschale und die Kilometerpauschale klingen ähnlich und werden oft verwechselt, haben aber unterschiedliche Zwecke und Anwendungsbereiche.

Entfernungspauschale (Pendlerpauschale)

Die Entfernungspauschale auch bekannt als Pendlerpauschale, dient der steuerlichen Entlastung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.
Aktuell beträgt sie 0,30 € pro Kilometer der einfachen Strecke und steigt ab dem 21. Kilometer auf 0,38 €.
Sie wird in der Steuererklärung als Werbungskosten angesetzt und gilt unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel – ob Auto, Fahrrad oder öffentliche Verkehrsmittel.

Kilometerpauschale

Die Kilometerpauschale regelt die Erstattung beruflich bedingter Fahrten (Dienst- bzw. Reisekosten) mit dem privaten Fahrzeug. Sie beträgt 0,30 € pro gefahrenem Kilometer und gilt für Hin- und Rückweg.
Sie findet ausschließlich Anwendung für dienstliche Fahrten außerhalb des üblichen Arbeitswegs.

Änderung ab 2026

Zum 1. Januar 2026 wird die Entfernungspauschale dauerhaft auf 0,38 € je Kilometer ab dem ersten Kilometer angehoben.
Damit profitieren insbesondere Arbeitnehmer, die täglich längere Strecken zurücklegen. Die Erhöhung sorgt für mehr Ausgleich zwischen städtischen und ländlichen Regionen und bedeutet eine spürbare finanzielle Entlastung für viele Berufspendler.

Zusammenfassung Hauptunterschiede

Merkmal Entfernungspauschale Kilometerpauschale
Zweck Arbeitsweg Dienstreise
Strecke Einfache Strecke Hin- und Rückweg
Pauschale bis 2025 0,30 €/km (ab 21. km: 0,38 €) 0,30 €/km
Pauschale ab 2026 0,38 €/km ab dem 1. km 0,30 €/km
Verkehrsmittel Alle (Auto, ÖPNV, Fahrrad) Nur privates Kfz