Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsgegenstand

  • Gegenstand dieses Vertrages ist die Nutzung von Software durch den Kunden mittels einer Internetverbindung. Bei der Software handelt es sich um „einfach-reisekosten.de“, die vom Provider entwickelt wurde und die Abrechnung von Reisekosten ermöglicht.
  • BITTE BEACHTEN SIE, DASS DIESE SOFTWARE KEINEN STEUERBERATER ERSETZT. DIESE SOFTWARE INTENDIERT KEINE STEUERBERATUNG SONDERN NUR EINE UNTERSTÜTZUNG DES NUTZERS.
§ 2 Softwareüberlassung

  1. Der Provider stellt dem Kunden die Nutzung der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Software „einfach-reisekosten.de“ (nachfolgend „Software“ genannt) in dem dort näher beschriebenen Funktionsumfang und unter den dort ebenfalls genannten Funktionsvoraussetzungen zur Verfügung. Die Software wird von dem Provider unter der Domain einfach-reisekosten.de zur Nutzung bereitgestellt. Die Software verbleibt dabei auf den IT-Systemen des Providers. Vom Provider nicht geschuldet ist die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem IT-System des Kunden und dem vom Provider betriebenen Übergabepunkt ins Internet. Der Provider stellt dem Kunden darüber hinaus Speicherkapazität auf seinen IT-Systemen für die entstehenden Anwendungsdaten der Software zur Verfügung.
  2. Der Provider entwickelt die Software kontinuierlich weiter. Es werden im Rahmen der Weiterentwicklung Fehler behoben und neue Funktionen hinzugefügt. Einen Anspruch auf neue Funktionen hat der Kunde nicht, es sei denn dies wurde explizit vereinbart. Der Provider ist berechtigt, der Software weitere Funktionen hinzuzufügen.
  3. Der Provider überlässt dem Kunden die Anwendungssoftware am Übergabepunkt mit der nachfolgend definierten Verfügbarkeit zur Nutzung: 98,0% im Jahresmittel. Der Provider kann die Leistungserbringung für einen definierten Zeitraum unterbrechen, um Wartungsarbeiten durchzuführen. Der Kunde wird die Zustimmung zu diesen Unterbrechungen nicht unbillig verweigern.
§ 3 Anmeldeberechtigung

  1. Die Nutzung der Software setzt die Registrierung voraus. Ein Anspruch auf Nutzung der Software besteht nicht. Der Provider ist berechtigt, Nutzungsanträge ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.
§ 4 Anmeldung auf dem Portal

  1. Die während des Anmeldevorgangs vom Provider erfragten Kontaktdaten und sonstigen Angaben müssen vom Kunden vollständig und korrekt angegeben werden.
  2. Nach Angabe aller erfragten Daten durch den Kunden werden diese von dem Provider auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. Sind die Angaben aus Sicht des Providers korrekt und bestehen aus Sicht des Providers keine sonstigen Bedenken, schaltet der Provider den beantragten Zugang frei und benachrichtigt den Kunden hiervon per E-Mail. Die E-Mail gilt als Annahme des Nutzungsantrags. Ab Zugang der E-Mail ist der Kunde zur Nutzung der Software im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt. Hierzu muss der Kunde vorab seine Freischaltung durch Anklicken des in der E-Mail enthaltenen Links bestätigen.
§ 5 Aktualisierung der Kundendaten

  • Der Kunde ist dazu verpflichtet, seine Daten (einschließlich seiner Kontaktdaten) aktuell zu halten. Tritt während der Dauer der Nutzung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so hat der Kunde die Angaben unverzüglich online in seinen persönlichen Einstellungen zu korrigieren.
§ 6 Verarbeitung personenbezogener Daten

  1. Verarbeitet der Kunde im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten, so ist er für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Der Provider wird die vom Kunden übermittelten Daten nur im Rahmen der Weisungen des Kunden verarbeiten. Sofern er der Ansicht ist, dass eine Weisung des Kunden gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, wird er den Kunden hierauf unverzüglich hinweisen. Der Provider bietet dem Kunden die verschlüsselte Übermittlung der Daten an. Im Übrigen regelt der Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung die weiteren Details der Verarbeitung der personenbezogenen Daten.
  2. Der Provider wird kundenbezogene Daten nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchführung dieses Vertrages erfordert. Der Kunde stimmt der Erhebung und Nutzung solcher Daten in diesem Umfang zu.
§ 7 Datenherausgabe

  1. Der Kunde kann die innerhalb der Software gespeicherten Daten jederzeit exportieren (im PDF-Format).
  2. Der Provider wird die bei ihm vorhandenen Kundendaten 30 Tage nach der im Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung erfolgten Übergabe der Daten an den Kunden löschen, sofern der Kunde nicht innerhalb dieser Frist mitteilt, dass die ihm übergebenen Daten nicht lesbar oder nicht vollständig sind. Das Unterbleiben der Mitteilung gilt als Zustimmung zur Löschung der Daten. Der Provider wird den Kunden bei Übermittlung der Daten auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
§ 8 Änderungen der Software

  • Der Provider ist jederzeit berechtigt, unentgeltlich bereitgestellte Elemente innerhalb der Software zu ändern, neue Elemente unentgeltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen und die Bereitstellung unentgeltlicher Elemente einzustellen. Der Provider wird hierbei jeweils auf die berechtigten Interessen der Kunden Rücksicht nehmen.
§ 9 Datensicherung

  1. Der Provider wird eine arbeitstägliche (Montag – Freitag, auch an Feiertagen) Sicherung der Daten des Kunden auf dem IT-System durchführen. Die Datensicherung erfolgt rollierend in der Weise, dass die für einen Wochentag gesicherten Daten bei der für den nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben wird. Nach dem gleichen Prinzip erfolgt eine wöchentliche Datensicherung, bei der die Daten ebenfalls rollierend nach Ablauf von vier Wochen überschrieben werden. Die Sicherung des Providers stellt keine Leistungspflicht des Providers dar.
§ 10 Zugriffsberechtigungen

  • Der Kunde erhält für jeden der von ihm in Anspruch genommenen Nutzeraccount eine Zugriffsberechtigung, bestehend aus einem Benutzerkennwort (regelmäßig die E-Mailadresse) und einem Passwort. Benutzerkennwort und Passwort dürfen vom Kunden nur den von ihm berechtigten Nutzern mitgeteilt werden und sind im Übrigen geheim zu halten.
§ 11 Nutzungsrechte an der Software

  1. Der Kunde erhält an der Software einfache (nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare), auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte Nutzungsrechte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.
  2. Der Kunde nutzt die Software auf dem IT-System des Providers. Eine Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht. Der Kunde darf die Software nur für seine eigenen Tätigkeiten und durch eigenes Personal nutzen.
  3. Der Kunde nutzt die Software nur durch die vertraglich vereinbarte Anzahl von Personen gleichzeitig.
  4. Sofern der Provider während der Laufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen im Hinblick auf die Software vornimmt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.
  5. Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Software über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder die Software Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es nicht gestattet, die Software zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen.
§ 12 Vergütung

  1. Die Vergütung erfolgt pro Monat. Die Preise können der Preisliste des Providers entnommen werden.
  2. Die Vergütung ist monatlich im Voraus zur Zahlung fällig bzw. jährlich je nach vertraglicher Vereinbarung.
  3. Gewährt der Provider die zeitweise kostenlose Nutzung der Software oder Testmonate so entsteht keine Zahlungsverpflichtung.
§ 13 Vertragslaufzeit

  1. Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zustandekommen des Vertrages und läuft je nach vertraglicher Vereinbarung. Die Bereitstellung der Leistungen erfolgt ab Vertragsschluss.
  2. Die außerordentliche Kündigung wegen oder im Zusammenhang mit einer Pflichtverletzung ist nur nach vorangegangener schriftlicher Abmahnung mit angemessener Fristsetzung möglich.
§ 14 Geheimhaltung

  1. Die Vertragspartner werden über alle vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren bzw. diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber – gleich zu welchem Zweck – verwenden. Zu den als vertraulich zu behandelnden Informationen zählen die von der informationsgebenden Partei ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen und solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung eindeutig ergibt. Durch den Provider vertraulich zu behandeln sind insbesondere die Anwendungsdaten, sollte er von diesen Kenntnis erlangen.
  2. Die Verpflichtungen nach Abs. 1 entfallen für solche Informationen oder Teile davon, für die die empfangende Partei nachweist, dass sie
    > ihr vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;
    > der Öffentlichkeit vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;
    > der Öffentlichkeit nach dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass die informationsempfangende Partei hierfür verantwortlich ist.
  3. Öffentliche Erklärungen der Parteien über eine Zusammenarbeit werden nur im vorherigen gegenseitigem Einvernehmen abgegeben.
  4. Die Verpflichtungen nach Abs. 2 bestehen auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit, und zwar so lange, wie ein Ausnahmetatbestand nach Abs. 2 nicht nachgewiesen ist.
§ 15 Mängelhaftung

  1. Sind die vom Provider erbrachten Leistungen mangelhaft, weil ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich aufgehoben ist, haftet der Provider gemäß den gesetzlichen Vorschriften für Sach- und Rechtsmängel.
§ 16 Haftung, Haftungsgrenzen

  1. Die Parteien haften einander bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihr sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Parteien im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
  3. Im Übrigen haftet eine Partei nur, soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Die verschuldensunabhängige Haftung des Providers auf Schadensersatz (§ 536 a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen; Abs. 1 und 2 bleiben unberührt.
  4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 17 Haftungsbeschränkung für unentgeltliche Nutzung

  • Sollte dem Kunden durch die unentgeltliche Nutzung der Software (kostenlose Nutzung, Testphase) ein Schaden entstehen, so haftet der Provider nur, soweit der Schaden aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der Software entstanden ist und nur bei Vorsatz (einschließlich Arglist) und grober Fahrlässigkeit des Providers.
§ 18 Änderung der Vertragsbedingungen

  • Soweit nicht bereits anderweitig speziell geregelt, ist der Provider berechtigt, diese Vertragsbedingungen wie folgt zu ändern oder zu ergänzen. Der Provider wird dem Kunden die Änderungen oder Ergänzungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform ankündigen. Ist der Kunde mit den Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen nicht einverstanden, so kann er den Änderungen mit einer Frist von vier Wochen zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform. Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen als von ihm genehmigt. Der Provider wird den Kunden mit der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
§ 19 Schlussbestimmungen

  1. Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.
  2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
  3. Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
  4. Alle Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses, soweit dieser Vertrag nicht die Textform vorsieht.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
  6. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist soweit zulässig der Sitz des Providers.