Pendlerpauschale vs. Kilometerpauschale: Die wichtigsten Unterschiede einfach erklärt
Die Pendlerpauschale und die Kilometerpauschale klingen ähnlich und werden oft verwechselt, haben aber unterschiedliche Zwecke und Anwendungsbereiche.
Pendlerpauschale (Entfernungspauschale)
Die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) dient der steuerlichen Entlastung von Arbeitnehmern für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Sie beträgt 0,30 € pro Kilometer der einfachen Strecke und steigt ab dem 21. Kilometer auf 0,38 €. Die Pauschale wird in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht und gilt unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel, also sowohl für Auto, Fahrrad als auch öffentliche Verkehrsmittel.
Kilometerpauschale
Die Kilometerpauschale dient der Erstattung von Kosten für beruflich bedingte Fahrten mit dem privaten Fahrzeug. Sie beträgt 0,30 € pro gefahrenem Kilometer und umfasst sowohl Hin- als auch Rückweg.
Wichtig ist, dass die Pauschale nur für dienstliche Fahrten außerhalb des normalen Arbeitswegs gilt.
Zusammenfassung Hauptunterschiede
Merkmal | Pendlerpauschale | Kilometerpauschale |
---|---|---|
Zweck | Arbeitsweg | Dienstreise |
Strecke | Einfache Strecke | Hin- und Rückweg |
Höhe | 0,30 €/km (ab 21. km: 0,38 €) | 0,30 €/km |
Verkehrsmittel | Alle (Auto, ÖPNV, Fahrrad) | Nur privates Kfz |